FAQ (Häufig gestellte Fragen):

 

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, wenn ich Psychoanalytiker(in) werden will?

Die Ausbildung zum Psychoanalytiker setzt ein abgeschlossenes Hoch­schulstudium der Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie oder der Humanmedizin voraus. Eine längere Berufs­erfahrung vor Aufnahme der Ausbildung ist vor­teil­haft, aber nicht unbedingt notwendig.

 

Bietet das IPS auch eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten an?

Die psychoanalytische Ausbildung am IPS beinhaltet die Theorie und Praxis der Fachkunden tiefen­psychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie. Die Ausbildung wird mit  der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Das IPS ist als Ausbildungsstätte vom Regierungs­präsidium Stuttgart anerkannt.

 

Bietet das IPS eine Vollzeitausbildung an?

Nein, das IPS bietet keine Vollzeitausbildung an, da wir davon ausgehen, daß der persönliche Ent­wick­lungsprozess zum Psychoanalytiker im Rahmen der Selbsterfahrung und in Rahmen der Super­vision eigener Behandlungen einen längeren Zeitraum erfordert.

 

Bietet das IPS eine Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie?

Ja, aber verbunden mit der psychoanalytischen Ausbildung da wir denken, daß die tiefenpsycholo­gisch fundierte Psychotherapie kein eigenständiges Verfahren mit eigener Krankheitstheorie ist, sondern sich als besondere und häufige Anwendung von der psychoanalytischen Theorie und Behandlungspraxis ableitet. Außerdem sieht das Psychotherapeutengesetz auch für diese Aus­bildung, wenn sie berufsbegleitend erfolgt, fünf Jahre Ausbildungszeit vor, so dass der zeitliche Aufwand für die verklammerte Ausbildung nicht viel größer ist als für eine nur tiefenpsy­cholo­gische, bei einem doch erheblichen Gewinn

 

Bietet das IPS auch eine Weiterbildung zum Facharzt Psychosomatische Medizin an?

Die Facharztweiterbildung erfolgt durch die hierfür ermächtigten Chefärzte. Teile der psychoana­lytischen Weiterbildung (Theorie und Behandlungspraxis unter Supervision) können aber in Abstimmung mit dem Ausbildungsleiter für die Facharzt­weiterbildung anerkannt werden.

 

Was kostet die Ausbildung am IPS?

Die Kosten der Ausbildung setzten sich aus den Semestergebühren, den Kosten für die Selbster­fahrung und die Supervisionen von Erstinterviews und eigenen Behandlungen zusammen und ver­teilen sich auf die ganze Ausbildungszeit.

Dagegen stehen Einkünfte aus Anamnesen und supervidierten Behand­lungen an der Ausbildungs­ambulanz, die weitgehend an die Ausbildungs­teilnehmer weitergegeben werden.

 

Beispielrechnung (Ausbildung über 5 Jahre berufsbegleitend):

 

Ausgaben 

 

 

 

Aufnahmegebühr

 

 

250 €

Lehranalyse 

600 h

à 70 €

42.000 €

Supervisionen

250 h

à 70 €

17.500 €

Semestergebühren 

4

à 350 €

1.400 €

Semestergebühren

6

à 500 €

3.000 €

Summe

 

 

64.150 €

 

Einnahmen

 

 

 

Anamnesen

20

à 65 €

1.300 €

Behandlungen

1200 h

à 65 €

78.000 €

Summe

 

 

79.300 €

 

Saldo

 

 

15.150 €

Mindestanforderungen und Kosten der Ausbildungsgänge

Wie kann ich die Ausbildung finanzieren?

Da die Ausbildung berufsbegleitend erfolgt, ist zur Finanzierung der Ausbildung allenfalls in den ersten Semestern ein zusätzliches Darlehen notwendig. Während der Behandlungsphase werden die Ausgaben durch die Einnahmen abgedeckt, außerdem amortisieren sich die Investitionen in den ersten Semestern.

Die Kosten der Ausbildung können als berufliche Weiterbildungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Zu Beginn der Ausbildung lohnt sich der Eintrag eines Steuerfreibetrages in die Lohn­steuerkarte.

 

Kann ich eine Studienförderung beantragen?

Ja, die Stiftung der DPG bietet Studierenden an DPG-Instituten eine Ausbildungsförderung in Gestalt eines zinslosen, nach der Ausbildung rückzahlbaren Darlehens über maximal 24 T€.

 

Wie werde ich zum Studium zugelassen?

Die Zulassung erfolgt nach drei Interviews, in denen die persön­liche Eignung geklärt wird.

Die Lehranalyse bei einem Lehr­analytiker der DPG bildet die Basis der Ausbildung.

 

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung zum Psychoanalytiker erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens fünf Jahre.

Sie erfolgt neben einer Tätigkeit als Diplom-Psychologe oder als Psychologischer Psychotherapeut mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, bzw. während oder nach der Weiter­bildung zum FA für Psychiatrie und Psychotherapie, FA für Psychosomatische Medizin und Psycho­therapie oder zum FA für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.

 

In welchen Schritten erfolgt die Ausbildung?

In einem ersten Abschnitt werden die theoretischen Grundlagen der Psychoanalyse vermittelt und ana­lyti­sche Erstinterviews unter Super­vision erhoben. Nach der Zwischenprüfung folgt im zweiten Abschnitt der Ausbildung die selbständige Patienten­behand­lung unter Supervision. Patienten werden von der Instituts­ambulanz und den Supervisoren vermittelt.

Für den Erwerb der erforderlichen psychi­atr­ischen Kenntnisse für die Ausbildung nach dem PsychThG stellt das Institut in kooper­­ierenden Kliniken Praktikumsplätze zur Ver­fügung.

Die Ausbildung endet mit einer qualifizierenden Abschlussprüfung durch das Insti­tut.

 

Wer anerkennt die Ausbildung am IPS?

Die Ausbildung zum Psychoanalytiker am IPS wird von der Deutschen Psychoanalytischen Gesell­schaft (DPG), der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (IPV), der Deutschen Gesell­schaft für Psychotherapie, Psychosomatik, Psychoanalyse und Tiefenpsychologie (DGPT) anerkannt und ermöglicht unter Berücksichtigung der Aufnahmebedingungen auch die Mit­glied­schaft in DPG, IPV und DGPT.

 

Kann ich nach Abschluss der Ausbildung als PsychoanalytikerIn arbeiten?

Nicht approbierte Psychologen können sich zur staatlichen Abschlussprüfung melden, wenn sie die curricularen Voraussetzungen des Psychotherapeutengesetzes PsychThG und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung PsychThG-APrV erfüllt haben.

Approbierte Psychologen haben die Möglichkeit, die Fachkunde "ana­lytische Psychotherapie" zu er­werben.

Ärzte erhalten ein qualifizierendes Zeugnis für die An­erkennung der Zusatzbe­zeich­nung "Psycho­the­rapie" und "Psycho­analyse" im Rahmen der standes- und berufsrechtlichen Bestim­m­ungen.

 

Nach Abschluss der Ausbildung ist eine freiberufliche Tätigkeit als PsychoanalytikerIn, gemäß der Bedarfsplanung der örtlichen KV’en auch die Teilnahme an der vertragspsycho­thera­peuti­schen/ver­­tragsärztlichen Ver­sorgung im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien möglich.

 

Hilft das IPS bei der Niederlassung als Psychoanalytiker?

Die Niederlassung als Vertragspsychotherapeut/Vertragsarzt wird durch den örtlichen Zulas­sungs­­ausschuss geregelt.

Das IPS ist bemüht, den Absolventen der Ausbildung bei der Übernahme von Praxen altershalber aus der vertrags­psychotherapeutischen/vertragsärztlichen Versorgung ausscheidender Psycho­analytiker der Arbeits­gruppe behilflich zu sein.

Die Investitionen in die Ausbildung ersparen bei der Praxisgründung teure Investitionen in die Praxisausstattung und in den laufenden Praxisbetrieb.

Anhang:

Ausbildungsordnung des IPS

Übersicht über die Ausbildungsgänge

Ausbildungsrichtlinien -  IPS, DPG, IPV

Mindestanforderungen und Kosten der Ausbildungsgänge

Ausbildungsordnung der DPG

Flyer der Stiftung der DPG (pdf)

Ausbildungsordnung der DGPT (pdf)

Weiterbildungsordnung der LAEK-BW